Allgemein beeidete Dolmetscher
Dolmetsch
Benötigen Sie einen anerkannten und allgemein beeideten Dolmetscher für behördliche oder juristische Zwecke?
Wir arbeiten mit Partnern für alle Sprachen und Anlässe zusammen – genauer gesagt, mit allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern für behördliche Angelegenheiten wie zum Beispiel Hochzeiten, Vertragsunterzeichnungen beim Notar, Termine beim Magistrat oder anderen staatlichen Institutionen usw.
Beeidete oder anders gesagt beglaubigte Dolmetscher, verfügen über die notwendige Zertifizierung, um Sie bei behördlichen Anliegen zu unterstützen. Bei einem Notariatsakt wird der zertifizierte Dolmetscher in den Akt aufgenommen, damit bewiesen ist, dass Sie bei dem Termin alles verstanden haben und Ihr Notariatsakt somit Rechtsgültigkeit erlangt.
Auch bei internationalen Streitigkeiten (insbesondere wirtschaftlichen Auseinandersetzungen) werden beeidete Dolmetscher benötigt, damit Sie beispielsweise im Ausland beim Gerichtstermin nicht ohne Wort und Sprache dastehen und der Gerichtstermin überhaupt stattfinden kann. Bitte beachten Sie, dass bei einem staatlichen Gerichtsakt Ihnen in der Regel seitens der Behörde beeidete Dolmetscher bereitgestellt werden.
Eine Hochzeit ist einer der schönsten Momente Ihres Lebens. Fehlt jedoch für Sie oder Ihre zukünftige Ehefrau/Ihren zukünftigen Ehemann ein Dolmetscher, kann die „standesamtliche Trauung“ nicht stattfinden, da der Dolmetscher in den Akten eingetragen werden muss, damit die Trauung überhaupt rechtens ist. Für die Trauung beim Standesamt benötigen Sie somit einen zertifizierten Dolmetscher.
Bei einer Hochzeit selbst besteht hingegen in der Regel keine Verpflichtung für einen anerkannten Dolmetscher, somit kann jemand aus dem Bekanntenkreis auch diesen Dienst übernehmen. Wenn Sie jedoch auf höchste Qualität setzen, damit Ihrer Hochzeit nichts im Wege steht, stellen wir Ihnen gerne auch für den Zweittermin (also die Hochzeit selbst) einen erfahrenen und professionellen Dolmetscher zur Verfügung.
Sehr oft wird seitens der Behörden ein allgemein beeideter Dolmetscher für schriftlichen Angelegenheiten verlangt. Das ist jedoch nicht ganz korrekt, da Dolmetscher für mündliche Einsätze und Übersetzer für schriftliche Übersetzungen zuständig sind. Ein Dolmetscher überträgt die gesprochene Sprache in eine andere Sprache. Ein Übersetzer wiederum übersetzt das geschriebene Wort in die gewünschte Zielsprache. Bei einem beeideten Übersetzer wird außerdem noch die Übersetzung durch einen Stempel, Siegel und Unterschrift beglaubigt, damit Sie Ihre Übersetzung bei offiziellen Institutionen vorlegen können.